Fahrradunfall – was nun ?

Bild - Fahrradunfall - Was nun ? - Gutachter schaut sich Defekt am Fahrrad an

Ihr Fahrrad hat einen höheren Wert als Ihr Unfallgegner denkt….

 

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht !

 

Wir informieren Sie über Ihre Rechte als Unfallopfer.

Wenn es einmal zu einem Schaden am Fahrrad oder gar zu Verletzungen kommt, empfiehlt es sich dringend nicht selbst mit dem Unfallgegner bzw, seiner Versicherung zu verhandeln, sondern einen Sachverständigen einzuschalten.

Sollten Sie Opfer eines unverschuldeten Unfalls sein, ist die juristische Betreuung für Sie kostenfrei. Die Kosten des Schadengutachtens müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Als unabhängiger Fahrrad-Sachverständiger erstelle ich Schadengutachten bzw. Unfallgutachten oder auch Beweissicherungsgutachten für Ihr Zweirad. Mit einem Anruf kann ich Sie schnell, unverbindlich und objektiv beraten.

Zögern Sie nicht und profitieren Sie von meiner Erfahrung.

 

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Bild - Schadengutachten - fotografierender Gutachter

Ein Schadengutachten kann aus unterschiedlichen Gründen wichtig sein !

Zunächst muss der Geschädigte beweisen, dass an seinem Fahrrad ein Schaden entstanden ist. Desweiteren kann die gegnerische Versicherung ein Gutachten anfordern, um den unfallkausal entstandenen Schaden am Rad bewerten zu können.

Ein von uns erstelltes neutrales, unabhängiges Beweissicherungsgutachten (Schadengutachten) enthält neben Bildern, detailierte Schadensbeschreibungen, sowie Angaben zu Plausibilität und fachgerechter Instandsetzung.

Es ist die beste Grundlage zur Durchsetzung von berechtigten Forderungen eines Geschädigten gegenüber dem Unfallverursacher.

 

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Bild - Nutzungsausfall / Wertminderung - Kugelschreiber Geld und Tastatur

Nutzungsausfall / Wertminderung

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und Ihr Zweirad muss für einige Zeit in die Werkstatt?

Dann haben Sie Anspruch entschädigt zu werden. Zum Beispiel in Form eines Ersatzfahrrades oder einer Nutzungsausfallentschädigung.

Die Höhe des entstandenen Nutzungsausfalls sowie eine entstandene Wertminderung wird durch den Sachverständigen im Gutachten beziffert.

Werden bei der Reparatur weiterführende unfallkausale Schäden am Fahrrad entdeckt, trägt die Versicherung die Kosten hierfür. Bei Gerichtsprozessen dient das Gutachten auch als Schutz für Sie, denn es dokumentiert umfassend die Schäden am Zweirad sowie an der Zusatzausstattung (Sicherheitsbekleidung etc.).

 

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Bild - Beweissicherung - gerissene Fahrradkette

Beweissicherung

Bei Materialversagen oder einem technischen Fehler mit daraus resultierendem Unfall entstehen oft Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Hersteller und dem Kunden.

Oft stellt sich dann die Frage, ob ein Materialfehler ursächlich war oder eine „unsachgemässe“ Nutzung (Überbelastung) durch den Kunden vorlag. Es empfiehlt sich in solchen Fällen die sofortige Sicherung von Beweisen durch ein Sachverständigen – Gutachten sowie eine anwaltliche Beratung bevor Sie das Fahrrad oder Bauteile aus der Hand geben.

 

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MASCHWEG 85, HALLE (WESTF.), TEL.: 05201 – 66 27 85